Hinweise zur Meldepflicht der Krankenversicherung für internationale oder privat versicherte Bewerber_innen!


  • An deutschen Hochschulen unterliegen Studierende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Dementsprechend muss jede_r Studierende spätestens zur Immatrikulation an der weißensee kunsthochschule berlin eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Sie besteht in der Regel bis das 30. Lebensjahr vollendet wird.
     
  • Seit 1.1.2022 besteht nach 199a Abs. 7 SGB V die gegenseitige elektronische Meldepflicht der Krankenversicherung zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen.

  • Internationale oder privat versicherte Bewerber_innen sind Sie beispielsweise privat oder im Ausland (z.B. EHIC, Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen) versichert, dann besteht für Sie keine Versicherungspflicht in Deutschland. Sie benötigen dennoch eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Wenden Sie sich hierzu bitte – im Falle einer Versicherung in der Schweiz oder der Türkei mit dem im Ausland bescheinigten Formular und Ihrem Zulassungsbescheid– an eine gesetzliche deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl und veranlassen Sie die Meldung an unsere Hochschule (Absendernummer H0002182).