Auch internationale
Studierende sind in Deutschland grundsätzlich
krankenversicherungspflichtig. Dazu kann bei einer beliebigen
gesetzlichen Krankenversicherung ein studentischer Versicherungsvertrag
abgeschlossen oder bei europäischen Studierenden eine Bestätigung über
die im Heimatland bestehende Krankenversicherung ausgestellt werden. Wer
aus einem Staat kommt, der mit Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (EU- und EWR-Staaten und Einzelabkommen)
und dort Mitglied in einer gesetzlichen/staatlichen Krankenversicherung
ist, kann diese hier von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse
durch Vorlage einer European Health Insurance Card (EHIC, UK Studierende
GHIC) bestätigen lassen und erhält von der deutschen gesetzlichen
Krankenkasse eine Bestätigung der Befreiung von der gesetzlichen
Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Wer in seinem
Heimatland privat krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, diese zu
beenden und bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine deutsche
studentische Krankenversicherung abzuschließen. Es gibt auch die
Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, um
weiterhin privat versichert zu bleiben.