Wichtige Informationen für internationale Studierende:

Auch internationale Studierende sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Dazu kann bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung ein studentischer Versicherungsvertrag abgeschlossen oder bei europäischen Studierenden eine Bestätigung über die im Heimatland bestehende Krankenversicherung ausgestellt werden. Wer aus einem Staat kommt, der mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (EU- und EWR-Staaten und Einzelabkommen) und dort Mitglied in einer gesetzlichen/staatlichen Krankenversicherung ist, kann diese hier von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage einer European Health Insurance Card (EHIC, UK Studierende GHIC) bestätigen lassen und erhält von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine Bestätigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Wer in seinem Heimatland privat krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, diese zu beenden und bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine deutsche studentische Krankenversicherung abzuschließen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, um weiterhin privat versichert zu bleiben.