Hinweise zur feiwilligen Versicherung:
Studierende, die aus der
Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Überschreitung der
Höchstsemesterzahl/des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich
freiwillig zu versichern. Danach besteht die Möglichkeit der
freiwilligen Weiterversicherung, nur haben Sie dann keinen Anspruch mehr
auf den Studierendentarif. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten
fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar
vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert
waren. Nähere Auskünfte über die Freiwillige Versicherung erteilen die
Krankenkassen.