Hinweise zur privaten Krankenversicherung:
Man kann sich als Student*in von der
Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat
versichern. Private Krankenversicherungen sind keine Krankenkassen im
Sinne des Sozialgesetzbuches, das die Krankenversicherung für
Studierende regelt. Daher müssen sich auch privat Versicherte an eine
gesetzliche Krankenkasse wenden, um den erforderlichen Nachweis zur
Immatrikulation zu erhalten. Diese Entscheidung sollte man sorgfältig
abwägen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt mindestens
so lange wie man studiert. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen