Krankenkasse und Nebenjob, was muss ich beachten?
Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten,
bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild
nach Studierende sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend
durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des
Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her
Arbeitnehmer*in ist, ist nicht als Student*in, sondern als
Arbeitnehmer*in versicherungspflichtig.