Hinweise zur Meldepflicht der Krankenversicherung für Studierende!


  • An deutschen Hochschulen unterliegen Studierende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Dementsprechend muss jede_r Studierende spätestens zur Immatrikulation an der weißensee kunsthochschule berlin eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Sie besteht in der Regel bis das 30. Lebensjahr vollendet wird.
     
  • Seit 1.1.2022 besteht nach 199a Abs. 7 SGB V die gegenseitige elektronische Meldepflicht der Krankenversicherung zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen.

  • Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung auf das elektronische Krankenkassenmeldeverfahren vorerst nichts beachten. Sobald allerdings eine Änderung der Krankenversicherungsdaten (z.B. ein Krankenkassenwechsel) erfolgt, müssen sich auch bereits immatrikulierte Studierende an ihre Krankenkasse wenden, damit eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (Grund M11) an uns erfolgen und die nächste Rückmeldung reibungslos ablaufen kann.