Alle Professor_innen, Gastprofessor_innen, Honorarprofessor_innen, Küntlerisch- Wissenschaftlichen Lehrkräfte und Künstlerischen Mitarbeiter_innen sind gemäß § 13 der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) verpflichtet, die Erfüllung der Lehrverpflichtung am Ende jedes Semesters "...
unter thematischer Bezeichnung der einzelnen Lehrveranstaltungen die
Art und den Umfang der Lehrtätigkeit und die Zahl der mitwirkenden
Lehrkräfte, bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl auch
die Zahl der teilnehmenden Studierenden
nachzuweisen."
Jeweils am Ende des Semesters ist das entsprechende Formular unaufgefordert ausgefüllt und unterschrieben an das Büro der Rektorin zu senden: rektorat(at)kh-berlin.de