Wie kann ich mich an der Kunsthochschule fort- bzw. weiterbilden?


Die Kunsthochschule fördert Fort- bzw. Weiterbildung ihrer Beschäftigten, einzeln oder gemeinsam im Team. Die Angebote sind allerdings nur mit Antrag und Genehmigung nutzbar, weil das Fortbildungsbudgets begrenzt ist.

Im ersten Schritt besprechen Beschäftigte und die jeweilige Person mit Personalverantwortung den Bedarf und mögliche Maßnahmen. Bei Fragen können sich beide auch an die Hochschulleitung und die Fortbildungsbeauftragte wenden. Im zweiten Schritt übernimmt die Fortbildungsbeauftragte, die für alles Weitere zuständig ist (Kostenprüfung, Freigabeprozess, Anmeldung etc.).

Unter bestimmten Umständen kann Fortbildung nicht nur für Einzelpersonen, sondern für eine größere Anzahl von Beschäftigten erforderlich werden (z.B. Kenntnisse einer neuen Verwaltungssoftware, Sprach- oder Digitalisierungskompetenzen). In diesen Fällen legen die Projektverantwortlichen schon in der Konzept- und Projektplanung fest, welcher Schulungsbedarf bei allen betroffenen Beschäftigtengruppen entsteht und wir er eingeplant wird. Die Fortbildungsbeauftragte unterstützt dabei gerne, wenn nötig.

Zur Definition von Bedarf und Maßnahme-Typen s. Kapitel 2.
Ein Überblick über alle Maßnahmen, die grundsätzlich an der Kunsthochschule zum Einsatz kommen, findet sich auf S. 6.
Das Prozedere bei Fort- und Weiterbildung ist in Absatz 4.1.2 auf S. 7 beschrieben.




Erstellt von: Referentin Personal & Organisation, 13.07.2023