Bei Bedarf (...) wird die Wahrnehmung einer Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme gefördert (...). Die
Seminarorganisation erfolgt grundsätzlich durch die Fortbildungsbeauftragte (Kostenprüfung und Freigabe, Anmeldung, Rechnung u.ä.). Sofern
Kosten anfallen, werden diese je nach Gegebenheit und der im Haushalt
eingestellten Mittel teilweise oder vollständig zentral oder aus Fachgebietsetats der Hochschule übernommen. Die Teilnahme erfolgt teilweise oder vollständig während der
Arbeitszeit. Entsprechend der zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel der Hochschule kann es ggf. eine
Priorisierung der unterschiedlichen Bedarfe
geben. Den Beteiligten werden die angestrebten Ergebnisse, der Prozess und die jeweilige Begründung von der
jeweiligen Person mit Personalverantwortung transparent kommuniziert.
Erstellt von: Referentin Personal & Organisation, 21.07.2023