Anträge gem. Berliner Bildungszeitgesetz sind an die Fortbildungsbeauftragte zu richten (formloses Schreiben mit Begründung des Anliegens und Nennung der Maßnahme mit Titel, Ort, Termin, Anlage:
Anerkennungsbescheid des Bildungsträgers). Die Beantragung soll mindestens sechs Wochen vor Beginn erfolgen. Die Maßnahmen müssen nach dem Berliner Bildungszeitgesetz anerkannt sein, eine Finanzierung
seitens der Kunsthochschule erfolgt nicht.
Die Beschäftigten werden in dieser Zeit unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt.
Quelle: Personalentwicklungs- und Personalverantwortungskonzept, S. 7
Geändert: Referentin Personal & Organisation, 13.11.2025