Anträge gem. Berliner Bildungszeitgesetz sind an die Fortbildungsbeauftragte zu richten (formloses Schreiben mit Begründung des Anliegens und Nennung der Maßnahme mit Titel, Ort, Termin, Anlage:
Anerkennungsbescheid des Bildungsträgers). Die Beantragung soll mindestens sechs Wochen vor Beginn erfolgen. Die Maßnahmen müssen nach dem Berliner Bildungszeitgesetz anerkannt sein, eine Finanzierung
seitens der Kunsthochschule erfolgt nicht.
Quelle: Personalentwicklungs- und Personalverantwortungskonzept, S. 7
Erstellt: Referentin Personal & Organisation, 07.10.2022