Bei Vertragsabschluss wird neben den üblichen Vertragsbestandteilen auch eine Betreuungsvereinbarung
zwischen Künstlerischem_er Mitarbeiter_in auf einer Qualifikationsstelle und Betreuungsperson geschlossen, in der das individuelle Qualifikationsziel, ein Qualifizierungsplan und weitere Rahmenbedingungen der Qualifizierung festgelegt werden. Die Betreuungsperson trägt Personalverantwortung für die betreuten Künstlerischen Mitarbeiter_innen. Mit dieser Maßnahme wird Planbarkeit und Transparenz geschaffen. Des Weiteren ist eine
Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu künstlerischer Qualifizierung explizites Ziel der weißensee
kunsthochschule berlin. Die Betreuung erfolgt im Sinne eines beratenden und verantwortungsbewussten
Mentorings und beinhaltet auch eine ganzheitliche Beratung zur langfristigen Berufsplanung nach dem Ende
der Befristung. Die weißensee kunsthochschule berlin bietet den Künstlerischen Mitarbeiter_innen die
Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer Lehre der Öffentlichkeit zu präsentieren. Des Weiteren besteht bei Bedarf die
Möglichkeit, an externen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, bspw. am Berliner Zentrum für
Hochschullehre (BZHL).
Bei Künstlerischen Mitarbeitenden auf drittmittelfinanzierten Forschungsstellen kann eine Betreuungsvereinbarung geschlossen werden, muss aber nicht.
Ansprechperson: Fortbildungsbeauftragte
Quelle: Personalentwicklungs- und Personalverantwortungskonzept, S. 10f und Anlage 1 (S. 17ff)
Erstellt: Referentin Personal & Organisation, 04.07.2023