Die Versicherung gilt für Exponate am Ausstellungsort. Also künstlerische Arbeiten, Präsentationen und Exponate aller Art, technische Installationen wie Fernseher, Beamer etc. Die Versicherung deckt den Verlust oder Beschädigungen an den Exponaten ab.
Der Transport ist NICHT versichert.
Die Versicherung gilt nur, wenn 5 Tage VOR Ausstellungseröffnung das entsprechende Formular bei setUp eingegangen ist.
Als Versicherungswert ist der Wiederherstellungswert anzugeben: Was müsste ich für Material etc. ausgeben, wenn mein Ausstellungsstück verbrennt und noch mal neu hergestellt werden müsste?
Erstellt von: Verwaltungsleitung, 22.02.2023