Förderkredit der KfW Bank und Überbrückungshilfe

Das Bundesbildungsministerium stellt Überbrückungshilfe (zinzloser Kredit der KfW Bank) für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit :
 Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Das BMBF empfiehlt Studierenden, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf die Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.  

Seit dem 20. November können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit temporär mit einem Zinssatz von 0 % erhalten

  • Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.  

  • Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. 

  • Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden.   

  • Eine Beantragung ist seit dem 20. November wieder möglich - Internationale Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen. 

  • Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de  

  • Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
    • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
    • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
    • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
    • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
  • Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch internationale Studierende – weltweit, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten –in Anspruch nehmen.

    Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer_innen  zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.

    Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.

    Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.

  • Weitere Informationen:

    FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen:
    https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

    Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:

    Telefon: 0800 26 23 003

    Servicezeiten der Hotline:

    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

    Individuelle Fragen zu Anträgen kann nur das StudierendenWERK BERLIN klären, bitte sehen Sie auch: Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)