Mit den neuen Genehmigungsprozessen soll die dezentrale Verantwortung gestärkt werden. Bitte alle Reiseanträge zuerst an die zuständige Fachgebietsverwaltung schicken. Diese wird dann die Genehmigung einholen.
- Reisen aus Fachgebietsbudget innerhalb Deutschlands: Genehmigung durch Fachgebietssprecher_in
- Reisen aus Drittmittelbudgets innerhalb Deutschlands: Genehmigung durch die zuständige Projektleitung
- Reisen aus dem Hochschulhaushalt und/oder ins Ausland:
- für Lehrende, Drittmittelbeschäftigte und/oder Studienreisen: Rektor_in
- für Verwaltungsbeschäftigte: Kanzler_in
- für Werkstattbeschäftigte: Prorektor_in Werkstätten
Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023