Was ändert sich bei der Abrechnung von Studienreisen?

Wenn alle Teilnehmenden, also Lehrende und Studierende, mit denselben Verkehrsmitteln gereist, in derselben Unterkunft genächtigt etc haben, dann muss nur eine Abrechnung für Studienreisen für alle eingereicht werden.

Gab es Abweichungen (z.B. Lehrende in anderer Unkunft oder mit anderem Verkehrsmittel) muss nur dieser abweichende Teil mit einer Dienstreiseabrechnung abgerechnet werden. Bitte in dem Fall die Dienstreise- und Studienreiseabrechnungen zusammen einreichen.

Bei Auslandsreisen müssen immer beide Abrechnungen (Studien- und Dienstreise) eingereicht werden.

Bitte die neuen Formulare für die Abrechnung ausfüllen, ausdrucken, auf Papier unterschreiben und mit den aufgeklebten Original-Rechnungen, Tickets etc. bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung einreichen.

Wenn Sie einen Reisekostenverschuss erhalten haben, müssen Sie die Reise innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Rückkehr abrechnen.

Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023