Was ändert sich bei der Abrechnung von Dienstreisen?

Sie müssen nicht mehr das Durchschlagsformular ausfüllen, sondern können das neue, einfachere Formular für die Abrechnung nutzen.

Bitte das neue Formular ausfüllen, ausdrucken, auf Papier unterschreiben und mit den aufgeklebten Original-Rechnungen, Tickets etc. bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung einreichen.

Wenn Sie einen Reisekostenverschuss erhalten haben, müssen Sie die Reise innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Rückkehr abrechnen.

Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023