Was muss ich als Budgetverantwortliche_r bei der Genehmigung von Reisen beachten?

Bitte genehmigen Sie nur Reiseanträge, die Ihnen von der zuständigen Fachgebietsverwaltung zur Genehmigung gesendet wurden. Die Fachgebietsverwaltung prüft die nach dem Bundesreisekostengesetz einschlägigen Tatbestände etc. und bereitet die Genehmigung vor. Wenn Sie ohne diese Prüfung genehmigen, kann es bei der Abrechnung zu Schwierigkeiten kommen.

Sie sollten bei der Genehmigung vor allem auf auf die Angemessenheit von Kosten und Dauer der Reise achten (dafür braucht es eine inhaltliche Einschätzung, die die Fachgebietsverwaltung nicht leisten kann) und ob das Budget für die Reisekosten zur Verfügung steht. Es können nur Kosten bis zu der im Reiseantrag genehmigten Höhe abgerechnet werden.

Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023