Warum Barrierearmut an der Hochschule?

Die Hochschule möchte allen Menschen gleichermaßen offenstehen. Für Menschen mit Beeinträchtigung gibt es Unterstützungsangebote. Wir haben im helpdesk Hinweise für Lehrende zusammengestellt, sowie Hinweise für Studierende und Studieninteressierte.

Wir kommen damit gern den Verpflichtungen nach, die aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen[1] 2008 in Kraft getreten ist. Es besagt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung haben. U. a. muss der Zugang zur Hochschulbildung gesichert sein (UN-BRK, Artikel 24).



[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf (abgerufen am 29.6.2023)


Erstellt von: +dimensions und ARTplus, 20.11.2023, unter Einbezug von Sozialhelden e. V.