Unter bestimmten Bedingungen ist aber eine Befreiung von der Pflicht zur Abnahme des DST möglich.
Kein Deutschlandsemesterticket erhalten nach derzeitigem Stand:
a. Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,
b. Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“),
c. Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, die so konzipiert sind, dass die Studierenden zeitlich überwiegend einer Erwerbstätigkeit und nicht dem Studium nachgehen oder nachgehen können,
d. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
e. Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören.
Das heißt, Studierenden in unserem Studiengang Master Kunsttherapie können wir aufgrund der Bestimmungen im Vertrag das Deutschlandsemesterticket leider
nicht anbieten.
Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten- 29.01.2024, aktualisiert 05.02.2025, js