Unter bestimmten Bedingungen ist aber eine Befreiung von der Pflicht zur Abnahme des DST möglich.
Kein Deutschlandsemesterticket erhalten nach derzeitigem Stand:
a. Gasthörer_innen sowie Zweithörer_innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
b. Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
c. Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen
d. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
e. Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören
Das heißt, Studierenden in unseren Studiengängen Master Raumstrategien, Master Kunsttherapie und unseren
NaFöG-Stipendiat_innen können wir aufgrund der Bestimmungen im Vertrag das Deutschlandsemesterticket leider
nicht anbieten.
Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten- 29.01.2024, aktualisiert 27.06.2024, js