Bitte informiere uns, falls du im kommenden Semester nicht weiterstudieren möchtest.
In diesem Fall stelle bitte rechtzeitig einen Antrag auf Exmatrikulation. Du erhältst dann eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung, die du möglicherweise für Behörden oder Bewerbungen an anderen Hochschulen benötigst.
Da wir nicht wissen, wie deine Pläne aussehen, würden wir dich sonst automatisch zur Rückmeldung auffordern und ggf. Zahlungserinnerungen versenden.
Wenn keine Rückmeldung erfolgt und auch kein Antrag auf Exmatrikulation gestellt wird, erfolgt die Exmatrikulation gemäß § 15 des Berliner Hochschulgesetzes.
Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten - 10.09.2025 js