Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle, die bei Fristablauf der Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied der Hochschule sind (HWGVO, § 3). Die Wahlberechtigten wählen aus den Wahlvorschlägen ihrer Statusgruppe:

  • in der Gruppe der Hochschullehrer_innen: Hauptberuflich berufenen Professor_innen, Honorarprofessor_innen, Gastprofessor_innen
  • in der Gruppe der Akademischen Mitarbeiter_innen neben den Akademischen Mitarbeiter_innen auch alle Gastdozent_innen und alle Lehrbeauftragten
  • in der Gruppe der Studierenden: die Studierenden
  • in der Gruppe Service, Technik, Verwaltung: Mitarbeiter_innen aus den Bereichen Werkstätten, Verwaltung, Technik.