Kann ich an meiner Hochschule einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn ich aufgrund meiner Erfahrung als Care Leaver:in (oder durch eine entsprechende psychische Belastung) Benachteiligungen habe?

  • Ja, Care-Leaver-Studierende dürfen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
    Ein Nachteilsausgleich ist eine formelle Regelung. Sie dient dazu, krankheits- oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen. Auch Menschen in besonderen Lebenslagen oder mit besonderen Bedürfnissen werden so unterstützt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle die gleichen Chancen im Studium haben.

    • Studierende, denen es aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder besonderer Bedürfnisse zum Beispiel nicht möglich ist, an allen Kursen teilzunehmen oder Prüfungen im vorgegebenen Zeitraum oder Rahmen zu absolvieren, können sich an die Studienberatung wenden. Dasselbe gilt für Eltern, Schwangere, Pflegende sowie Careleaver. 
    • In einem vertraulichen Gespräch mit Susan Lipp (Raum A 1.03) werden die Möglichkeiten von Studierenden und Bewerber_innen im Hinblick auf eine angemessene Studien- bzw. Prüfungsform besprochen. Nach Rücksprache mit der betroffenen Person werden die zuständigen Fachgebiete einbezogen. In der Praxis wird bei Anfrage die gesamte Studiensituation im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse beeinträchtigter Studierender überprüft und individuell angepasst.
    • Prüfungserleichterungen werden, soweit möglich, bereits für Studienbewerber_innen angeboten, die eine künstlerische Zugangsprüfung absolvieren müssen.
    • Studierende können einen Antrag auf Anpassungen des Studiums und der Prüfungen stellen. Einen sogenannten Nachteilsausgleich können Sie bei Susan Lipp stellen.
    • Dies gilt auch für Hochschulwechsler_innen und Gast- bzw. Austauschstudierende.

Kontakt: Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung/
Beauftragte für Menschen mit Behinderung oder chronischer und psychischer Erkrankung
Tel: 030/ 47705342 / E-Mail: studienberatung@kh-berlin.de.

Raum A 1.03
Telefonische Sprechstunden: Mo - Do 10 – 15 Uhr, Di bis 17 Uhr
Persönliche Sprechzeiten: Di 14 – 17 Uhr und Do 10 - 12 Uhr und nach Vereinbarung

Es gibt auch die Möglichkeit einer Videoberatung über ZOOM,
für eine vertrauliche Beratung einfach per Mail ein Terminvorschlag (Di – Do 10-15 Uhr) senden.

Zudem bietet das studierendenWERK BERLIN für alle weißensee-Studierende kostenlose professionelle psychosoziale Beratungen an: https://www.stw.berlin/beratung/sozialberatung-fmp.html