Bitte zahle die Rückmeldegebühr innerhalb der festgelegten Rückmeldefrist, sobald du die offizielle Rückmeldeaufforderung erhalten hast.
Die Fristen sind wie folgt:
- Zum Wintersemester: Bis zum 20. Juli des laufenden Jahres
- Zum Sommersemester: Bis zum 20. Februar des laufenden Jahres
Da die Zahlung automatisch verarbeitet wird, empfehlen wir, die Überweisung mindestens 3–5 Tage vor Ablauf der Frist durchzuführen, um technische Verzögerungen (z. B. bei internationalen Überweisungen) zu vermeiden.
Erstellt von Referat Studienangelegenheiten 02.02.2026, js