- Presse-, Marketing- und Öffentlichkeitsveranstaltungen einschließlich der an künftige Studierende sowie künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichteten Werbung,
- Durchführung von Tagungen und Symposien,
- Kontaktpflege zu anderen Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder zu Alumni,
- Förderung und Pflege der internationalen Zusammenarbeit,
- Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und Kultureinrichtungen einschließlich der Einwerbung von Drittmitteln und Kooperationen,
- Anlässe von besonderem dienstlichen Interesse wie z.B. im Rahmen von Akkreditierungs- und Auditverfahren,
- Gastvorträge und -vorlesungen auswärtiger hochkarätiger Künstler- bzw. Gestalter_innen sowie Besuche von herausgehobenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
- Eignungsprüfungen (bis zu 100 Euro, hierfür muss kein Antrag gestellt werden)
Veranstaltungen mit überwiegend interne Teilnehmende:
- zentrale Immatrikulations- und Exmatrikulationsveranstaltungen,
- Absolvierendenfeierlichkeiten,
- akademische Ehrungen,
- vergleichbare/ähnliche Veranstaltungen, die im Hochschulleben eine wesentliche Rolle spielen, z.B. Hochschulrat,
- Veranstaltungen, die im überwiegenden Interesse der Hochschule liegen und aus organisatorischen Gründen notwendig sind, z.B. anlässlich außergewöhnlicher Arbeitseinsätze (Notfälle o.ä.) oder ganztägiger Klausurtagungen (mindestens 6 Stunden und maximal einmal im Jahr), bei denen eine selbständige Verpflegung unverhältnismäßig den Arbeitsablauf erschweren würde.