Wofür muss ich keinen Antrag stellen?

Ohne Antrag werden übliche Erfrischungen (z. B. Wasser, Kaffee, Tee, Gebäck oder Obst) bei repräsentativen Anlässen erstattet,  zum Beispiel bei Gesprächen der Hochschulleitung mit politischen Entscheidungsträgern.

Ebenso auch Erfrischungen für Bewerberinnen und Bewerber bei künstlerischen Eignungsprüfungen (bis zu 100 € pro Fachgebiet).

Kleine Geschenke bis zu 40 € (z. B. Blumen, Pralinen, Bücher) dürfen als Dank an Delegationen, Gastvortragende oder Personen mit besonderem Einsatz für die khb überreicht werden. Bevorzugt sind Geschenke aus dem Bestand der Hochschule (z. B. Publikationen oder Merch-Artikel). Diese benötigen auch keinen Antrag.

Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 1, 04.02.2026