Hiefür bekomme ich keine Erstattung:
Trinkgelder und Pfand
Bewirtung bei rein internen Treffen (z. B. Feiern, Betriebsausflüge, Sitzungen)
Feiern für einzelne Hochschulmitglieder (z. B. Abschluss, Geburtstag, Ein- oder Ausstand)
Geschenke für Beschäftigte oder deren Angehörige
Genussmittel und Energydrinks
Alkohol bei allen internen Veranstaltungen (bei repräsentativen Veranstaltungen dürfen ausnahmsweise alkoholische Getränke ausgeschenkt werden - bitte vorher Rücksprache mit der zuständigen Fachgebietsverwaltung halten).
Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 1, 04.02.2026