Was kann ich nicht erstatten lassen?

Hiefür bekomme ich keine Erstattung:

  • Trinkgelder und Pfand
  • Bewirtung bei rein internen Treffen (z. B. Feiern, Betriebsausflüge, Sitzungen)
  • Feiern für einzelne Hochschulmitglieder (z. B. Abschluss, Geburtstag, Ein- oder Ausstand)
  • Geschenke für Beschäftigte oder deren Angehörige
  • Genussmittel und Energydrinks
  • Alkohol bei allen internen Veranstaltungen (bei repräsentativen Veranstaltungen dürfen ausnahmsweise alkoholische Getränke ausgeschenkt werden - bitte vorher Rücksprache mit der zuständigen Fachgebietsverwaltung halten).


  • Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 1, 04.02.2026