Für Bewirtungen (intern oder extern) gelten folgende maximale Erstattungsbeträge pro Person:
Veranstaltung dauert mind. 3 Stunden --> 15 €
Veranstaltung dauert mind. 6 Stunden --> 30 €
Veranstaltung dauert mind. 8 Stunden --> 55 €
festliche Empfänge oder herausragende Abendveranstaltungen --> 55 €
Die Beträge sind brutto und enthalten alle Kosten (Essen, Getränke,
Catering, Lieferung, Personal usw.). Eine Kombination der Beträge ist
nicht möglich.
Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 1, 04.02.2026