Wenn Sie vom_von Ihrem_Ihrer Arzt_Ärztin mit Attest (eAU) krankgeschrieben werden:
1. Bis 9:00 Uhr telefonisch Ihre Person mit Personalverantwortung über Krankheit informieren.
(Ausnahme: Mitarbeiter_innen aus den Werkstätten melden sich unter der E-Mail-Adresse au(at)kh-berlin.de krank und nehmen den / die Prorektor_in ins CC.)
2. An au(at)kh-berlin.de eine E-Mail schreiben mit Angabe des Zeitraums Ihrer Krankschreibung: z.B. 03.01.2023 – 10.01.2023
3. Senden Sie auch zwingend eine Gesundmeldung an au(at)kh-berlin.de und Ihre Person mit Personalverantwortung am ersten Tag Ihres Dienstantrittes.
    
Wenn Sie ohne Attest bis zu drei Tage krank sind:
1. Bis 9:00 Uhr telefonisch Person mit Personalverantwortung über Krankheit informieren.
(Ausnahme: Mitarbeiter_innen aus den Werkstätten melden sich unter der E-Mail-Adresse au(at)kh-berlin.de krank und nehmen den / die Prorektor_in ins CC.)
2. An au(at)kh-berlin.de eine E-Mail schreiben, dass Sie ohne Attest krank sind.
3. Senden Sie auch zwingend eine Gesundmeldung an au(at)kh-berlin.de und an Ihre Person mit Personalverantwortung am ersten Tag Ihres Dienstantrittes.
Ab dem 4. Kalendertag benötigen Sie weiterhin eine ärztliche Krankschreibung (Bsp.: Beginn der Erkrankung am Freitag: Ab Montag ärztliche Krankschreibung erforderlich).
WICHTIG für Mitarbeiter_innen in Verwaltung und Werkstätten:
      Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie Ihren Urlaub 
    
bei Assistenz Kanzler selbstständig stornieren, um den Urlaub
      wieder gut geschrieben zu bekommen. 
    
Es erfolgt keine automatische Gutschrift.
Ausnahmen:
- Beamt_innen geben die AU analog bei Assistenz Kanzler ab.
 - Bei Kindkrank schicken Sie einen Scan der AU an au@kh-berlin.de.
 - Bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation schicken Sie einen Scan der Bescheinigung an au@kh-berlin.de.