Sind Beschäftigte länger krank, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21 TV-L. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit nach Ablauf der 6 Wochen, erhalten die Beschäftigten Krankengeld.
WICHTIG:
Reichen
Sie bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer
Krankenkasse ein!
Erstellt von Assistenz Kanzler, 20.5.2022