Das Verfahren der Arbeitszeiterfassung wird ab dem 01.07.2022 auf ein komplett digitales Verfahren umgestellt. Die Zeiterfassung wird ab diesem Zeitpunkt nur noch digital per Email mit der eigenen Hochschul-Emailadresse an den_die Vorgesetze_n versendet.
Eine Einreichung in Papierform findet nicht mehr statt. Dadurch erhoffen wir uns größere Flexibilität für unsere Beschäftigten und Papiereinsparung.
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022