Arzttermine gelten grundsätzlich als Privatsache. Aus diesem
Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur
Ärztin oder zum Arzt gehen. Nur wenn eine ärtzliche Behandlung
ausnanhmsweise während der Arbeitszeit erfolgen muss und dies
nachgewiesen werden kann, erfolgt dafür Anrechnung auf die
Arbeitszeit.
Erstell von: AssK 04.07.2022