Arzttermine gelten grundsätzlich als Privatsache. Aus diesem
      Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur
      Ärztin oder zum Arzt gehen.  Nur wenn eine ärtzliche Behandlung
      ausnanhmsweise während der Arbeitszeit erfolgen muss und dies
      nachgewiesen werden kann, erfolgt dafür Anrechnung auf die
      Arbeitszeit. 
Erstell von: AssK 04.07.2022