Bei Dienst-oder Studienreisen: Ist Reiszeit Arbeitszeit?

Nein, Reisezeit ist keine Arbeitszeit.
Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt (Code E1 in der Zeiterfassung für Sollarbeitszeit eintragen), wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.
Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet.


Erstellt von Assistenz Kanzler, 24.10.2022