- Haben Sie am Samstag gearbeitet, tragen Sie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (nicht Besuchszeit) ein und vermerken in der Bemerkungsspalte: Rundgang
- Haben Sie am Sonntag gearbeitet, wird die von Ihnen geleistete Arbeitszeit doppelt gezählt und muss mit entsprechend der doppelten Stundenzahl eingetragen werden (Beispiel: Arbeitszeit: 12:00 -14:00 Uhr, dann tragen Sie in den Arbeitszeitbogen 12:00 - 16:00 Uhr ein, in der Bemerkungsspalte: Rundgang 12:00 - 14:00 Uhr)
Erstellt von Assistenz Kanzler, 28.08.2023