Wenn der gewünschte Zeitraum frei ist, schreiben Sie eine E-Mail an assistenz.kanzler@kh-berlin.de und teilen den gewünschten Zeitraum mit, damit das Auto für Sie reserviert werden kann.
Für Studierende:
Bei Bestätigung der Reservierung senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag Selbstfahrgenehmigung für Studierende per Mail an Assistenz Kanzler.
Bei Fahrten innerhalb Berlins darf nur ein Hausmeister das Hochschulauto fahren, kontaktieren Sie bitte zusätzlich hausmeister@kh-berlin.de.
Bei Fahrten außerhalb Berlins reichen Sie zum Antrag eine Kopie Ihres Führerscheins (Mindestalter 20 Jahre, EU-Führerschein) mit ein. Außerdem muss ein Dienstreise / Studienreiseantrag bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung gestellt werden.
Für Beschäftigte:
Vor Ihrer ersten Fahrten reichen Sie einmalig in
Papierform die Erklärung zur Nutzung des Hochschulautos bei Assistenz Kanzler ein und fügen eine Kopie Ihres
Führerscheins bei. Bitte informieren Sie Assistenz Kanzler proaktiv wenn sich am Status Ihrer Fahrerlaubnis etwas ändert (Verlust, Sperre, etc.).
Alle 3 Jahre legen Sie bitte unaufgefordert Ihren Führerschein erneut vor.
Für Fahrten außerhalb Berlins müssen Sie bitte einen Reiseantrag stellen (bei Verkehrsmittel:
Hochschulauto ankreuzen).
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022