Welchen Versicherungsschutz habe ich, wenn ich mit dem Hochschulauto fahre?

Der Versicherungsschutz umfasst:

  1. Haftpflicht (Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wenn andere mit dem Hochschulauto bei einem Unfall geschädigt werden)
  2. Schutzbrief bei Unfall und Pannen unterwegs
  3. Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
  4. Auslands-Schadenschutz (Personen- und Sachschäden bei einem Unfall im Ausland)
  5. Fahrer_innenschutz, wenn der/die Fahrer_in bei einem Unfall einen Schaden erleidet
Erstellt von Assistenz Kanzler, 23.11.2023