Auch Lehrbeauftragte können für die Begleitung einer Studienreise einen Reiseantrag stellen.
Bitte klären Sie vorab mit dem jeweiligen Fachgebiet die Höhe der Kostenerstattung. Bitte beachten Sie, dass durch die Kunsthochschule für Sie keinerlei Versicherungsschutz für Studienreisen gewährleistet werden kann.
Erstellt von: Drittmittelverwaltung, 25.04.2022, ergänzt durch Verwaltungsleitung 30.08.2023