Grundsätzlich können Studienreisen mit weniger als 20 Studierenden nur von einer Lehrperson begleitet werden. Genauer gesagt: Es können zwar mehr mitfahren, aber nur eine bekommt eine Kostenersattung aus dem Hochschulhaushalt. Die anderen müssen die Kosten selbst tragen. Begleitpersonen ohne Kostenerstattung sollten trotzdem einen Reiseantrag stellen (und darauf "ohne Kostenerstattung" ankreuzen), damit sie unfallversichert sind. Die Unfallversicherung gilt nur für Beschäftigte der Kunsthochschule, nicht für Lehrbeauftragte.
Wenn an einer Reise von Studierenden mehr als 20 Studierende teilnehmen, die teilnehmenden Studierenden besonders intensiv betreut werden müssen oder die Studienreise aus Drittmitteln finanziert wird, können für weitere Begleitpersonen Dienstreisen mit Kostenerstattung genehmigt werden. Die zusätzlichen Begleitpersonen beantragen bitte ihre Reise mit dem Dienstreiseantrag.
Die entsprechende Reiserichtlinie finden Sie hier.
Erstellt von: Drittmittelverwaltung, 17.11.2023