Ein Lehrauftrag wird für Lehre in einem etwas größeren Umfang erteilt (Blockseminar, wöchentliches Seminar etc.). Ein Honorarvertrag für eine einmalige, kürzere Veranstaltung (Vortrag, Workshop o.ä.)
Ein Lehrauftrag ist ein einseitiges öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis.
Er wird als Unterricht im jeweiligen Fachgebiet abgehalten. Er ist
umsatzsteuerfrei.
Ein Werk- oder Honorarvertrag hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem_r Vertragsnehmer_in und der Kunsthochschule. Das jeweilige Honorar ist eine umsatzsteuerpflichtige Einnahme.
verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 10.04.2022