Lehraufträge können zur Unterstützung der Lehre an private Personen (nicht an Firmen o.Ä.) vergeben werden, jedoch nicht an Beschäftigte oder Studierende der weißensee kunsthochschule berlin.
Näheres zu Lehraufträgen ist in §120 BerlHG, der Verordnung über lehrverpflichtungen an Hochschulen (LVVO) und die Richtlinien der Kunsthochschule über die Vergütung von Lehraufträgen und den Umfang der Lehrtätigkeit von Lehrbeauftragten geregelt.
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 08.04.2022