Was ist neu bei Rückerstattungen ab 15.11.23?

  • Es gibt ein neues Formular.
  • Die Rechnungen, die erstattet werden sollen, sollen als Rechnungsempfänger Ihre private Adresse enthalten. Bitte nicht mehr die Hochschuladresse als Empfängerin der Rechnung angeben.
  • In der Regel ist es nicht mehr notwendig, Kontoauszüge beizufügen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Erstattungsbetrag gekürzt wird.
  • In Ausnahmefällen kann ein Vorschuss auf Auslagenerstattung beantragt werden. Sprechen Sie dafür bitte zuerst mit der zuständigen FGV.

Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 2 am 08.11.2023