- Es gibt ein neues Formular.
- Die Rechnungen, die erstattet werden sollen, sollen als Rechnungsempfänger Ihre private Adresse enthalten. Bitte nicht mehr die Hochschuladresse als Empfängerin der Rechnung angeben.
- In der Regel ist es nicht mehr notwendig, Kontoauszüge beizufügen.
- Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Erstattungsbetrag gekürzt wird.
- In Ausnahmefällen kann ein Vorschuss auf Auslagenerstattung beantragt werden. Sprechen Sie dafür bitte zuerst mit der zuständigen FGV.
Erstellt von: Fachgebietsverwaltung 2 am 08.11.2023