Zur Zeit beträgt das Entgelt (Arbeitnehmer-Brutto) für die/den Studierende_n 13,69 €, ab dem 01.01.2025 14,32€. Dies ist der Betrag, der den Studierenden als Stundenlohn gezahlt wird.
Wenn man zu diesem Betrag noch alle Arbeitgeber-Kosten addiert, beträgt das Arbeitgeber-Brutto 17,55 € (gültig bis 31.12.2022). Dies ist der Betrag, der für die Kostenkalkulation für die Einstellung von Studentischen Hilfskräften zu verwenden ist, z.B. für Drittmittelanträge.
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2 am 14.04.2022, aktualisiert am 15.05.2024.