Zur Zeit beträgt das Entgelt (Arbeitnehmer-Brutto) für die/den Studierende_n 14,32€. Dies ist der Betrag, der den Studierenden als Stundenlohn gezahlt wird.
Wenn man zu diesem Betrag noch alle Arbeitgeber-Kosten addiert, beträgt das Arbeitgeber-Brutto 18,47 €. Dies ist der Betrag, der für die Kostenkalkulation für die Einstellung von Studentischen Hilfskräften zu verwenden ist, z.B. für Drittmittelanträge.
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2 am 14.04.2022, aktualisiert am 05.06.2025.