Maximal 80 Stunden pro Monat. Hier müssen auch eventuelle weitere Beschäftigungen außerhalb der weißensee kunsthochschule berlin der/des Studierenden mit eingerechnet werden.
An der Kunsthochschule sind Tutorien mit 20 Stunden pro Monat üblich. Es können keine Verträge mit weniger als 10 Stunden pro Monat oder einer Laufzeit, die kürzer als 6 Monate ist abgeschlossen werden.
WICHTIG: Bei der Vergabe der Stundenanzahl pro Monat ist zu beachten, dass die/der Studierende zur Zeit bis zu einer Anzahl von 39,25 Stunden pro Monat als geringfügig beschäftigt gilt (Minijob) und eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen kann. Ab 40 Stunden pro Monat wäre die/der Studierende in der sogenannten Gleitzone
und vom Gehalt müssten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Automatisch werden hier reduzierte Sozialversicherungsabgaben fällig, es
sei denn die/der Studierende wünscht die Abführung der vollen
gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben.
aktualisiert von Fachgebietsverwaltung 2 19.08.2024