Für wie lange können Tutor_innen / studentische Hilfskräfte eingestellt werden? Die Dauer der Beschäftigung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushalts- oder Drittmitteln. Generell ist eine längerfristige Beschäftigung für mindestens 1 Jahr anzustreben. Es werden keine Verträge unter 6 Monaten ausgestellt. Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2 21.04.2022 Published 26.04.2022 14:59