Brutto oder Netto?

Die Kunsthochschule ist nicht vorsteuerabzugsbefreit. Das bedeutet, alle Angebote, Rechnungen etc. müssen immer in brutto angegeben werden. Also immer inklusive Umsatz- oder Mehrwertsteuer.
Es gibt zwei Ausnahmen:
1. Der/die Lieferant_in ist umsatzsteuerbefreit ist, z.B. wegen der sogenannten Kleinunternehmer_innenregelung.
2. Der/die Lieferant_in hat seinen/ihren Sitz im Ausland. Dann sind Angebot und Rechnung netto zu stellen und es muss die Umsatzsteuernummer von Lieferant_in und Kunsthochschule auf der Rechnung stehen. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall von der Kunsthochschule direkt ans Finanzamt gezahlt. Wenn also das Angebot eines ausländischen Anbieters billig erscheint, immer noch 19% dazu addieren, da wir die Umsatzsteuer trotzdem zahlen müssen (und das dann auch im entsprechenden Budget verbucht wird).

verfasst von Verwaltungsleitung, 14.10.2022