Wer kann Sitzungsgeld beantragen?

1. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die in folgende Gremien bzw Kommissionen gewählt wurden:

- Akademischer Senat

- Erweiterter Akademischer Senat
- Kommission für Studium und Lehre

- Zentralen Wahlvorstand

- Zulassungs- und Berufungskommission


2. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen:

- 1 Asta-Mitglied im Akademischen Senat


Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt. die bis auf weiteres durch Präsidiumserlass fortgilt


Verfasst von Fachgebietsverwaltung 1, 14.04.2022, geändert Kanzler 17.2.2026