1. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die in folgende Gremien bzw Kommissionen gewählt wurden:
- Akademischer Senat
- Erweiterter Akademischer Senat
- Kommission für Studium und Lehre
- Zentralen Wahlvorstand
- Zulassungs- und Berufungskommission
- Zentraler Prüfungsausschuss (ZPA)
2. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen:
- 1 Asta-Mitglied im Akademischen Senat
Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt, die bis auf weiteres durch Präsidiumserlass fortgilt.
Das Sitzungsgeld kann für das laufende Haushaltsjahr beantragt und ausgezahlt werden. Aus vorangegangenen Jahren ist eine Auszahlung rückwirkend nicht möglich.
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 07.05.2026, geändert Kanzler 17.2.2026