Wer kann sich bewerben?
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- künstlerische Mitarbeitende
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozent_innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Die Geförderten erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Dauer der Förderung
Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2-5 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
Finanzielle Leistungen für die Mobilität
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:
Kontakt und Informationen
Leitung Referat Studienangelegenheiten/Akademisches Auslandsamt
international(at)kh-berlin.de, Tel: 030-47705-232
Erstellt von: Leitung Referat Studienangelegenheiten, 14.04.2022