Für Studierende besteht bei Fahrten innerhalb berlins kein
Versicherungsschutz. Innerhalb von Berlin dürfen nur die Hausmeister
fahren oder Beschäftigte der khb. Studierende müssen, wenn sie außerhalb von Berlin fahren möchten, bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung einen Studienreiseantrag stellen und einen Antrag auf Selbstfahrgenehmigung für Studierende bei Assistenz Kanler eineichen mit Kopie des Führerscheins.
Erstellt von Assistenz Kanzler, 20.4.2022