Was ändert sich bei Reiseanträgen?

  • Weniger Formulare:
    1) Früher mussten mindestens 2 Reiseanträge für Studienreisen ausgefüllt werden (Studienreise + Dienstreise), jetzt gibt es nur noch ein Antragsformular.
    2) Wenn ein_e Beschäftigte für die Reise das Hochschulauto nutzt, muss nur beim ersten Mal der Antrag auf Selbstfahrgenehmigung gestellt werden, danach genügt das Ankreuzen bei "Hochschulauto" auf dem Reiseantrag.
    3) Für Sauen muss kein separater Antrag mehr ausgefüllt werden, sondern es gibt ein kombiniertes Antragsformular für Studienreisen nach Sauen.
  • Weniger Unterschriften: Sie müssen den Antrag nicht mehr ausdrucken und unterschreiben. Es reicht, wenn Sie am Ende des 1. Schritts Datum und Ihren Nachnamen in das Unterschriftsfeld tippen.
  • Nachhaltiges Reisen: Auch wenn die Bahn teurer ist, werden die Kosten erstattet. Keine Erstattung für Flüge innerhalb Deutschlands oder bei weniger als 1.000km Reiseweg.
  • Schnellere Genehmigung: Inlandsreisen werden von der budgetverantwortlichen Person genehmigt (z.B. Studienreisen aus Fachgebietsbudget von Fachgebietssprecher_in).
  • Mehr Transparenz: Aller erhalten eine Kopie des genehmigten Antrags.

Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023