Wie kann ich mich von der Pflicht zur Abnahme befreien lassen?

Eine Befreiung ist auf Antrag möglich wenn ein Grund zur Befreiung vorliegt (siehe Hinweise auf dem Antragsformular). Der Antrag muss bis 20. Februar 2025 aber spätestens bis 31. März 2025 im Referat für Studienangelegenheiten eingereicht werden.


Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten- 29.01.2024, zuletzt geändert 05.02.2025, js
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