Die
Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung, d.h. sie entscheiden im
Rahmen der Hochschuldemokratie selber in wichtigen Angelegenheiten und nicht
etwa die Landesregierung. Im Rahmen der Hochschuldemokratie kommt den Gremien
entscheidende Bedeutung zu. In den Gremien werden die Angelegenheiten von
Lehre und Studium sowie Hochschulentwicklung diskutiert und entschieden. Das
wichtigste Hochschulgremium ist neben Hochschulrat und Rektorat (Hochschulleitung)
der Akademische Senat, der auch Kommissionen einsetzen kann. Die
Zusammensetzung und Aufgaben des Akademischen Senats sind in der Grundordnung
der Hochschule geregelt. Sehr wichtig ist auch der Erweiterte Akademische Senat. Ihm gehören neben den Mitgliedern des Akademischen Senats alle berufenen
Professor_innen sowie weitere gewählte Mitglieder der Statusgruppen akademische
Mitarbeiter_innen, Studierende und Mitarbeiter_innen aus Technik, Service
Verwaltung an. In diesem Gremium etwa werden die Mitglieder der Hochschulleitung
gewählt und Beschlüsse über die Grundordnung gefasst.